Insbesondere wurde vom BVT erreicht, dass...

  • die Fachschulbsolventen (Staatlich geprüfte Techniker/innen, Betriebswirt(e)/ innen und Gestalter/innen) in Stufe 6 - auf Bachelorniveau - des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eingeordnet wurden.
  • die Berechtigung zum Eröffnen und Führen eines Handwerksbetriebes für  Techniker und Gestalter als Standardregelung ohne zusätzliche Meisterprüfung in §7 Absatz 2 der Handwerksordnung aufgenommen wurde. 
  • Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik als bauvorlageberechtigter Personenkreis in den Bauordnungen verschiedener Bundesländer verankert wurden.
  • Staatlich geprüfte Techniker und Gestalter vom fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung befreit sind.
  • Staatlich geprüfte Techniker in Richtlinien der EU aufgenommen und damit EU-weit anerkannt wurden.
  • Staatlich geprüfte Techniker/Technikerinnen an berufsbildenden Schulen Fachlehrer werden können.
  • die Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker/Technikerin in die Ausbildung zum Fachoffizier in der Bundeswehr aufgenommen wurde.
  • bessere Mitverwaltungsgesetze an Fachschulen geschaffen wurden.
  • die Fachrichtung Physiktechnik anerkannt wurde.
  • die Aufstiegsfortbildung an Fachschulen von drei auf vier Semester angehoben und damit verbessert wurde.

 

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Technik, Wirtschaft und Gestaltung e.V.
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