Insbesondere wurde vom BVT erreicht, dass...
- die Berechtigung zum Eröffnen und Führen eines Handwerksbetriebes für Techniker und Gestalter als Standardregelung ohne zusätzliche Meisterprüfung in §7 Absatz 2 der Handwerksordnung aufgenommen wurde.
- die Aufstiegsfortbildung an Fachschulen von drei auf vier Semester angehoben und damit verbessert wurde.
- die offiziellen englischen Übersetzungen der Berufsbezeichnungen wie folgt lauten
– Staatlich geprüfter Techniker "State-certified Engineer"
– Staatlich geprüfter Betriebswirt "State-certified Business Manager"
– Staatlich geprüfter Gestalter "State-certified Designer"
- Staatlich geprüfte Techniker und Gestalter vom fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung befreit sind.
- Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik als bauvorlageberechtigter Personenkreis in den Bauordnungen verschiedener Bundesländer verankert wurden.
- Staatlich geprüfte Techniker in Richtlinien der EU aufgenommen und damit EU-weit anerkannt wurden.