Insbesondere wurde vom BVT erreicht, dass...

  • die Berechtigung zum Eröffnen und Führen eines Handwerksbetriebes für  Techniker und Gestalter als Standardregelung ohne zusätzliche Meisterprüfung in §7 Absatz 2 der Handwerksordnung aufgenommen wurde.
  • die Aufstiegsfortbildung an Fachschulen von drei auf vier Semester angehoben und damit verbessert wurde.
  • die offiziellen englischen Übersetzungen der Berufsbezeichnungen wie folgt lauten
    – Staatlich geprüfter Techniker "State-certified Engineer"
    – Staatlich geprüfter Betriebswirt "State-certified Business Manager"
    – Staatlich geprüfter Gestalter "State-certified Designer"
  • Staatlich geprüfte Techniker und Gestalter vom fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung befreit sind.
  • Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik als bauvorlageberechtigter Personenkreis in den Bauordnungen verschiedener Bundesländer verankert wurden.
  • Staatlich geprüfte Techniker in Richtlinien der EU aufgenommen und damit EU-weit anerkannt wurden.

Bundesverband höherer Berufe der
Technik, Wirtschaft und Gestaltung e.V.
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53639 Königswinter

Deutschland

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