Insbesondere wurde vom BVT erreicht, dass...
- die Fachschulbsolventen (Staatlich geprüfte Techniker/innen, Betriebswirt(e)/ innen und Gestalter/innen) in Stufe 6 - auf Bachelorniveau - des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eingeordnet wurden.
- die Berechtigung zum Eröffnen und Führen eines Handwerksbetriebes für Techniker und Gestalter als Standardregelung ohne zusätzliche Meisterprüfung in §7 Absatz 2 der Handwerksordnung aufgenommen wurde.
- Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik als bauvorlageberechtigter Personenkreis in den Bauordnungen verschiedener Bundesländer verankert wurden.
- Staatlich geprüfte Techniker und Gestalter vom fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung befreit sind.
- Staatlich geprüfte Techniker in Richtlinien der EU aufgenommen und damit EU-weit anerkannt wurden.
- Staatlich geprüfte Techniker/Technikerinnen an berufsbildenden Schulen Fachlehrer werden können.
- die Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker/Technikerin in die Ausbildung zum Fachoffizier in der Bundeswehr aufgenommen wurde.
- bessere Mitverwaltungsgesetze an Fachschulen geschaffen wurden.
- die Fachrichtung Physiktechnik anerkannt wurde.
- die Aufstiegsfortbildung an Fachschulen von drei auf vier Semester angehoben und damit verbessert wurde.