- eine bundeseinheitliche Aufstiegsfortbildung
- die Anerkennung als qualifizierte, praxisorientierte Fach- und Führungskräfte im In- und Ausland
- Verankerung der Bauvorlageberechtigung in allen Bundesländern für Staatlich geprüfte Bautechniker
- eine der Aufstiegsfortbildung und Qualifikation angemessene Stellung und Vergütung im öffentlichen Dienst
- Einbeziehung in Gewerbesteuer befreiende Regelungen zur Ausübung freiberuflicher Tätigkeiten
- die Änderung der Berufsbezeichnungen zur Verdeutlichung der Qualität dieser Aufstiegsfortbildungen in
1. State-certified Engineer, master professional
2. State-certified Business Manager, master professional
3. State-certified Designer, master professional
Deshalb nimmt der BVT Einfluss auf bildungspolitische und gesetzgeberische Maßnahmen im Berufs- und Ausbildungsfeld aller Fachschulabsoventen.
