Berufspolitik

BVT fordert zügige DQR-Umsetzung

Bereits seit Mai 2013 ist der Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) in Kraft und somit Gesetz. Jedoch lässt die Umsetzung nach wie vor auf sich warten.

Nach der anfänglichen Freude darüber, dass es endlich soweit ist und die Absolventen der Fachschulen/Fachakademien das DQR-Niveau auf ihren Abschlusszeugnissen ausgewiesen bekommen – folgte die herbe Enttäuschung. Denn - die Ständige Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kultusministerien der Länder müssen sich zunächst erst mal über die Form einer solchen Ausweisung beraten. Die Bürokratie lässt grüßen!

Ganz abgesehen davon, interessiert es die Bildungsministerien augenscheinlich nicht, ob auch die bereits vor dem 01.05.2013 erlangten Abschlüsse das erreichte DQR-Niveau ausgewiesen bekommen.

Hier machen es sich die Bildungsministerien sogar sehr einfach! Die „alten“ Fachschulabsolventen sollen diesen Nachweis selber führen. Stellt sich nur die Frage – wie? Von staatlicher Stelle wird jedenfalls nichts erfolgen. Nach unserer Auffassung ist dies eine Zumutung.

Bereits im September 2013 forderten wir alle Kultusministerien der Länder bzw. die Ständige Kultusministerkonferenz (KMK) dazu auf, die Umsetzung des DQR Beschlusses umgehend zu realisieren.

Dabei drängten wir speziell auf die sofortige Ausweisung des Referenzniveaus auf den Abschlusszeugnissen. Außerdem forderten wir, dass auch die Fachschulabsolventen die bereits ihren Abschluss erlangt haben, auf Antrag den Nachweis über die DQR/EQR-Referenzstufe 6 von Seiten der Kultusministerien erhalten.

Sowohl die Stellungnahme der KMK, als auch die des Vorsitzenden des Arbeitskreises Deutscher Qualifikationsahmen für die Länderseite, Lothar Herstix, liegen uns nunmehr vor.

Stand der Dinge ist, - die Kultusministerien arbeiten derzeit an den notwendigen Änderungen der Verwaltungsvorschriften. Man geht davon aus, dass zum Ende des Schuljahres die Ausweisung auf den Abschlusszeugnissen erfolgen kann. Das wäre dann Sommer 2014! Eine rückwirkende Ausweisung auf früheren Abschlusszeugnissen ist nach wie vor nicht vorgesehen.

Ist es wirklich so problematisch einen Beschluss, an dem die Damen und Herren der Kultusministerien jahrelang mitgewirkt haben, umzusetzen? Was hindert das Kultusministerium daran, früher erworbene Abschlusszeugnisse entsprechend auszuweisen? Nach unserem Erachten kann hier von Gleichbehandlung keine Rede sein!

Unser Versprechen an unsere Mitglieder ist – wir machen uns weiterhin für Ihr Recht stark und werden unsere Forderungen mit Nachdruck weiter verfolgen! (Siehe nachfolgende Informationen!)

Ihre Interessen sind unsere Interessen!