Aktuelles

Nachweis der DQR-Einstufung der Fachschulabsolventen

Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist in Kraft! Fachschulabsolventen und Bachelor sind somit auf dem gleichen Niveau – Stufe 6 des DQR – eingeordnet. Das ist ein großer Erfolg - jedoch soll nur auf den Qualifikationsbescheinigungen, die nach dem 01.05.2013 erlangt werden, eine entsprechende Zuordnung ausgewiesen werden.

Nach wie vor ist noch nicht klar, wie der Nachweis der Stufe 6 DQR aussehen soll. (Siehe auch Bericht!)

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand ist für diejenigen, welche ihren Abschluss vor dem 01.05.2013 erworben haben, von staatlicher Stelle keine Nachbescheinigung vorgesehen. Auf die Nachfrage, wie nun die „fertigen“ Absolventen einen entsprechenden Nachweis führen können, wurde uns telefonisch mitgeteilt, dass jeder Betroffene selbst auf den DQR hinweisen könne.

Angesichts dieser mehr als unbefriedigenden Situation, bietet der BVT seinen Mitgliedern eine Mitteilung über die Einstufung Ihres Fachschulabschlusses auf Referenzstufe 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen an.

Dieses Dokument stellt Ihnen der BVT selbstverständlich kostenlos zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie das Schreiben, unter Vorlage Ihres Abschlusszeugnisses in der BVT-Hauptgeschäftsstelle, anfordern.

Wir freuen uns, nach eingehender Prüfung eine Möglichkeit gefunden zu haben, um unsere Mitglieder bei der eigenen Nachweisführung zu unterstützen.