Berufspolitik

Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung mit der Aufstiegsfortbildung

Seit der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 06.03.2009 ist es offiziell, dass die Absolventen mit dem Bestehen der Aufstiegsfortbildung zum/r Staatlich geprüften Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Gestalter/-in die allgemeine Hochschul- zugangsberechtigung erwerben. Die Länder einigten sich mit dem Beschluss vom 06.03.2009 darauf, eine länderüber- greifende einheitliche Voraussetzung für den Hochschul- zugang beruflich Qualifizierter zu schaffen.

Stufe 1 war somit erfolgreich abgeschlossen. Die 2. Stufe beinhaltete die Umsetzung dieser Verständigung durch entsprechende Gesetz-
gebungsaktivitäten in den einzelnen Bundesländern. Einige Länder haben zügig die Anerkennung der allgemeinen Hochschul-
zugangsberechtigung für die Fachschulabsolventen eingeführt, doch dem BVT wurde nun - 7 Jahre später - zugetragen, dass es noch immer Universitäten und Hochschulen gibt, die scheinbar die Anerkennung der allgemeinen Hochschulzugangs-
berechtigung für Staatlich geprüfte Techniker/-innen, Betriebswirt(e)/-innen, Gestalter/-innen nicht kennen oder nicht kennen wollen.

Um die Interessen der Staatlich geprüften Techniker/-innen, Betriebs-
wirt(e)/-innen und Gestalter/-innen zu wahren, hat sich der BVT nun entschlossen, diesen Missstand sowohl der KMK als auch den Kultus-
ministerien der Länder in einem Anschreiben kundzutun. Der BVT fordert die Aufnahme des Hinweises auf die allgemeine Hochschulzugangs-
berechtigung auf den Zeugnissen der Fachschulabsolventen. Ferner bittet der BVT sicherzustellen, dass alle Hochschulen in den jeweiligen Bundesländern Kenntnis über den Inhalt des KMK-Beschlusses erhalten.