Berufspolitik

Sind Fachschulabsolventen und Bachelor gleichwertig?

Oder: „Wer kennt den EQR/DQR?“ Seit dem 01. Mai 2013 ist der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) in Kraft.

Fachschulabsolventen; also Staatlich geprüfte Techniker/-innen, Betiebswirt(e)/-innen und Gestalter/-innen sind in diesem achtstufigen „Vergleichsinstrument“ auf Stufe 6 zusammen mit Industriemeistern, Handwerksmeistern und Bachelor eingeordnet.

Doch die Anerkennung auf der Stufe 6, dem dritthöchsten Niveau, des DQR ist noch kein Grund zum Feiern, leider! Denn diese Anerkennung ist mit keiner Berechtigung verbunden. Weder tarifrechtlich noch akademisch! Die Fachschulabsolventen sind zwar jetzt „gleichwertig“ und somit in honoriger Gesellschaft aber was hat sich faktisch geändert? Über die Umsetzung dieser Gleichwertigkeit entscheiden Andere. Das sind die Tarifpartner und die aufnehmenden Universitäten und Hochschulen.

Allein die Ausweisung der Stufe 6 des DQR auf den Zeugnissen der Fachschulabsolventinnen und –absolventen (wir berichteten) gestaltete sich angesichts der Länderzuständigkeit äußerst langwierig und problematisch. Auch die Aussagen der zuständigen Stellen, dass eine Nachbescheinigung der Stufe 6 für Fachschulabsolventen, die den Abschluss vor Mai 2013 erreicht haben, ausgeschlossen ist, zeugt nicht gerade von hoher Einsatzbereitschaft der Kultusministerien für die berufliche Bildung.

Erlaubt sei hier die Frage, ob die Zuständigkeit der Kultusministerien für die Fachschulen, die den höchsten Abschluss der beruflichen Bildung in Deutschland darstellen, richtig geregelt ist. Andere „Mitbewerber“(IHK, HWK), die eine berufliche Aufstiegsfortbildung anbieten, unterliegen dem Wirtschaftsministerium und sind bundeseinheitlich geregelt.

Bezüglich Gleichwertigkeit und Anerkennung sollte ein weiterer Aspekt betrachtet werden.
„Wer kennt eigentlich den Europäischen und den Deutschen Qualifikationsrahmen?“

In der Regel sind der EQR und der DQR nur wenigen Fachleuten bekannt. Die breite Öffentlichkeit - und dazu gehören auch die Arbeitgeber! - hat von diesen Vergleichsinstrumenten noch nie etwas gehört. Was hilft es also dem/der Einzelnen im Bewerbungsverfahren, wenn er/sie auf seinem/ihrem Fachschulzeugnis den Satz stehen hat: „Dieser Abschluss ist auf Niveau 6 des EQR/DQR eingeordnet.“ (Redaktion: Eine Verdeutlichung dieses Satzes, z. B. durch die Ergänzung „…..ist wie der Bachelor auf Niveau 6 des EQR/DQR…..“wird von den jeweiligen Kultusministerien gescheut!)

Auch international ist der Bekanntheitsgrad des EQR in der Öffentlichkeit nicht gerade groß.
Somit stehen die Fachschulabsolvent(en)/-innen immer noch vor dem Problem, dass sie bei Bewerbungen im Ausland erläutern müssen, welche Ausbildung sie absolviert haben und welche Kompetenzen sie besitzen. Besonders problematisch dabei ist, dass es Fachschulausbildungen, wenn auch in etwas abgewandelter Form, nur noch in der Schweiz und in Österreich gibt. In allen anderen Ländern sind Ausbildungen ähnlicher Qualität an Hochschulen angesiedelt.

Fazit: Fachschulabsolvent(en)/innen müssen nach wie vor im Ausland ihren potentiellen Arbeitgebern in einer fremden Sprache eine dem Gegenüber unbekannte Ausbildung erläutern. Na dann mal viel Erfolg!

Nur zur Erinnerung. Der EQR und der DQR basieren auf einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission aus dem Jahre 2004. Dabei hat sich die EU-Kommission auf die Gründungsziele der EU besonnen, die da wären: freier Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr innerhalb der EU.

Mit der Schaffung des EQR sollte der freie Dienstleistungsverkehr in der EU erleichtert werden.

Um dieses wichtige Ziel zu erreichen, bedarf es jedoch mehr Engagement seitens der einzelnen Mitgliedsstaaten. Es ist zwingend erforderlich den EQR und dessen Zweck der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Besonders in Deutschland, mit der stark ausgeprägten Beruflichen Bildung, der einzigartigen und allseits anerkannten dualen Berufsausbildung auf der einen Seite und dem hohen Stellenwert akademischen Bildung auf der anderen, müssen noch einige nationale „Ansichten“ überdacht werden.

Angesichts der deutschen Besonderheiten hat der BVT bereits weit vor dem in Kraft treten des DQR eine international verständliche Zusatzbezeichnung für Fachschulabsolvent(en)/-innen gefordert.

Zuletzt am 05. Mai 2012 hat der BVT in einer Resolution gefordert, dass die Fachschulabschlüsse für

  • Staatlich geprüfte Techniker/-innen
  • Staatlich geprüfte Betriebswirt(e)/-innen
  • und Staatlich geprüfte Gestalter/-innen

den Zusatz „Bachelor professional“ erhalten.

Warum:

Angesichts der Einstufung in Niveau 6 des DQR, der am 01. Mai 2013 in Kraft gesetzt wurde, verdeutlicht der Zusatz „Bachelor professional“ sowohl in Deutschland als auch international das Kompetenzniveau der Fachschulausbildung.

Der Zusatz „Bachelor professional“ ist für Fachschulabsolventen besonders wichtig, da die Fachschulabschlüsse lediglich im deutschsprachigen Raum bekannt sind und Menschen sich im Berufsleben weltweit nach wie vor über Berufsbezeichnungen definieren.

Der Begriff „Bachelor“ in der Zusatzbezeichnung deutet unmittelbar auf das entsprechende Niveau des DQR hin. Der Begriff „professional“ in der Zusatzbezeichnung grenzt eindeutig vom Bachelor, der an Hochschulen ausgebildet wird.

Die Verwendung der Bezeichnung Bachelor und auch Master obliegt nicht ausschließlich den Hochschulen. Sowohl im europäischen als auch im außereuropäischen Ausland sind diese Bezeichnungen auch für den Bereich der beruflichen Weiterbildung seit Jahren üblich.

Fazit:

So lange die Bekanntheit des DQR/EQR so gering ist, sollten auch Wege beschritten werden, die schnell ans Ziel führen. Das Ziel kann nur sein, den hohen Stellenwert der beruflichen Bildung und deren Gleichwertigkeit mit der akademischen Bildung in Deutschland und weltweit zu verdeutlichen.

Für Fachschulabsolventen lautet die Lösung
„Bachelor professional“
als Zusatz zu der deutschen Berufsbezeichnung.