Sozialpolitik

Berufspolitik ist auch Sozialpolitik

Der BVT ist mit seinen Vertretern seit seiner Gründung im Jahre 1974 in unterschiedlichen Funktionen in der Selbstverwaltung der Techniker Krankenkasse (TK) und seit 1993 auch bei der BfA (heute: Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund)) ehrenamtlich aktiv.

2017 ist es wieder so weit. Im April und Mai 2017 werden wieder alle TK-Mitglieder und alle Versicherten bei der DRV-Bund aufgerufen sein, bei der Sozialwahl ihre Vertreter in den Verwaltungsrat der TK bzw. die Vertreterversammlung der DRV-Bund zu wählen. Denn wie auch die anderen Versicherungsträger aus Kranken-, Renten- und Unfallversicherung verwalten sich die Techniker Krankenkasse und die DRV-Bund selbst. Das heißt, sie erfüllen im Rahmen des Gesetzes und sonstigem für sie geltenden Rechts ihre Aufgaben in eigener Verantwortung. Dazu wird ein sogenanntes Selbstverwaltungsorgan gebildet. Bei den Krankenkassen ist es der Verwaltungsrat; bei der DRV-Bund ist es die Vertreterversammlung. Diese Selbstverwaltungsorgane bestehen in der Regel aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. So auch bei der TK und der DRV-Bund. Die Mitglieder dieser Selbstverwaltungsorgane werden bei den Sozialwahlen gewählt. Alle Mitglieder des Verwaltungsrats bzw. der Vertreterversammlung nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Ihre Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Stichtag für die Sozialwahl 2017 ist der 31. Mai 2017.

An diesem Tag müssen die Stimmzettel spätestens bis 24 Uhr wieder bei der TK bzw. DRV-Bund eingegangen sein. Die Sozialwahlen sind in Bezug auf die Zahl der Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland nach der Europawahl und den Wahlen zum Deutschen Bundestag.

Bitte merken Sie sich diesen Wahltermin jetzt schon vor; denn Berufspolitik ist auch Sozialpolitik!

Gerard Wolny, BVT-Hauptgeschäftsführer