Seit der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 06.03.2009 ist es offiziell, dass die Absolventen mit dem Bestehen der Aufstiegsfortbildung zum/r Staatlich geprüften Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Gestalter/-in die allgemeine Hochschul- zugangsberechtigung erwerben. Die Länder einigten sich mit dem Beschluss vom 06.03.2009 darauf, eine länderüber- greifende einheitliche Voraussetzung für den Hochschul- zugang beruflich Qualifizierter zu schaffen.
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