Aktuelles

„Bachelor professional“ jetzt auch für Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker möglich!

Seit dem 01. Januar 2020 ist das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMOG) in Kraft getreten

Angesichts des latenten Fachkräftemangels, insbesondere in der beruflichen Bildung, wurden im BBiMog Ansätze geschaffen, deren Attraktivität zu erhöhen. Zentrale Punkte zur Stärkung der beruflichen Bildung sind die Aufwertung beruflicher Aufstiegsfortbildungen gegenüber den akademischen Abschlüssen und eine verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der verschiedenen Fortbildungsstufen.

Mit der Schaffung von drei Fortbildungsstufen in der höherqualifizierenden Berufsbildung wird in der beruflichen Bildung mehr Transparenz geschaffen und damit deren Attraktivität erhöht. Es wird verdeutlicht, dass die berufliche Bildung nicht in eine Sackgasse führt, sondern Aufstiegs- und Entfaltungsmöglichkeiten und somit ein Berufslaufbahnkonzept bietet, welches dem akademischen Bereich in Nichts nachsteht.

Die Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung sind

1. als erste Fortbildungsstufe der Geprüfte Berufsspezialist und die Geprüfte Berufsspezialistin,

2. als zweite Fortbildungsstufe der Bachelor Professional und

3. als dritte Fortbildungsstufe der Master Professional.

Vereinfacht dargestellt

            Stufe 1: Geselle/Facharbeiter + 400 Stunden Fortbildung =                                            Geprüfter Berufsspezialist

            Stufe 2: gepr. Berufsspezialist + 1.200 Stunden Fortbildung oder Handwerksmeister = Bachelor Professional

            Stufe 3. Bachelor Professional oder Handwerksmeister + 1.600 Stunden Fortbildung = Master Professional

Leider bezieht das BBiMoG nicht alle Aufstiegsfortbildungen ein. Landesrechtlich geregelte Weiterbildungen/Aufstiegsfortbildungen, wie die zum Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirt oder Gestalter, werden im BBiMoG nicht berücksichtigt.

Dem BVT war es jedoch immer ein Anliegen, dass nicht nur die berufliche Erstausbildung, sondern auch Aufstiegsqualifikationen Anerkennung durch qualifizierte, vergleichbare Abschlüsse erfährt, zumindest ansatzweise vergleichbar wie aus der Hochschulbildung bekannt.

So sehr der BVT das BBiMoG begrüßt hat, zumal er sich stark dafür engagiert hat, umso mehr schmerzte es, dass Staatlich geprüfte Techniker/-innen, Betriebswirt(e)/-innen und Gestalter/-innen  nicht von der Reform profitieren können. Das Gesetz greift auf Bundesebene, unsere Fachschulen sind allerdings den Bildungsministerien der Länder unterstellt.

Das bedeutete, der BVT musste den mühsamen berufspolitischen Weg über die föderalen Strukturen Deutschlands gehen. Mit Schreiben vom 14. Januar 2020 hat der BVT daher über die Kultusministerkonferenz alle 16 Bildungsminister bzw. Bildungsministerinnen angeschrieben, ihnen den Sachverhalt erläutert und sie aufgefordert, entsprechende Regelungen in den Ländergesetzen zu schaffen.

Ziel war es, dass die Länder das BBiMoG möglichst eins zu eins übernehmen und auch für Staatlich geprüfte Techniker/-innen, Betriebswirt(e)/-innen und Gestalter/-innen den jeweiligen Qualifikationszusatz Bachelor Professional und Master Professional einführen. Der BVT strebte an, dass die Kultusministerkonferenz hierüber berät und unbedingt ein einheitliches Vorgehen der Länder findet.

Und nun ist es passiert! In seiner Sitzung am 10.09.2020 beschloss nun die Kultusministerkonferenz folgende Änderung der Rahmenvereinbarung über Fachschulen:

Ziffer 11.3       Die Länder können vorsehen, dass die Berufsbezeichnung durch den Klammerzusatz „Bachelor Professional in ‚Bezeichnung des Fachbereiches nach Ziffer 3.1‘“ ergänzt wird.

Der BVT weiß, dass es wiederum ein weiter Weg sein wird, dass diese Ergänzung in den Landesgesetzgebungen Einzug hält. Aber die vielen Argumente, die schon auf Bundesebene für Berufsbildungsmodernisierung sprachen, gelten natürlich genauso auf Landesebene. Inzwischen sprechen wir in Deutschland nicht nur von einem Technikermangel, auch wird allgemein der Handwerkermangel immer mehr von Betrieben und Kammern beklagt. Die Boomer gehen bald in Rente und gleichzeitig kommen immer weniger junge Menschen mit einer klassischen dualen Berufsausbildung auf den Arbeitsmarkt.

Es wird Zeit dem Trend, dass immer mehr Jugendliche, bis zu 70 Prozent eines Jahrgangs, ein Studium anstreben, ein attraktives Angebot der beruflichen Bildung entgegenzusetzen.

Der BVT erhofft sich durch das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz absehbar einen enormen Schub für die duale Berufsausbildung. Berufsverbände, Kammern und die Berufsberatungen sollten allerdings verstärkt darauf hinweisen, dass es in Zeiten von Facharbeitermangel in vielen Berufen inzwischen nicht nur hervorragende Verdienstmöglichkeiten, sondern  durch die neuen Qualifikationsabschlüsse Bachelor Professional und Master Professional explizit auch Aufstiegsqualifikationen, die im Berufsbild integriert sind, gibt.

Es ist daher an der Zeit, dass Absolventen der Fachschulen, wie Staatlich geprüfte Techniker/-innen, Staatlich geprüfte Betriebswirt(e)/-innen und Staatlich geprüfte Gestalter/-innen für ihre enorme Anstrengung, immerhin beträgt hier die Aufstiegsfortbildung über 2400 Unterrichtsstunden, belohnt und vergleichbar mit der höherqualifizierenden Berufsbildung auf Bundesebene eingeordnet werden.

Im Sinne der vielen engagierten jungen Menschen an den Technikerschulen werden wir nicht nachlassen einzufordern, dass auch sie von einer modernen, zeitgemäßen Berufsbildungsmodernisierung profitieren können.

Für eine erfolgreiche Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung muss hier das Landesrecht schleunigst entsprechend geändert werden. Die berufliche Aufstiegsfortbildung an Fachschulen darf nicht länger - durch die Einführung der höherqualifizierenden Berufsbildung auf Bundesebne - abgewertet werden!

Nun liegt der Ball bei den Bundesländern!