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Eingeschränkte Bauvorlageberechtigung in Brandenburg

Der Landtag stimmte am 17. Dezember 2020 mehrheitlich für eine neue Bauordnung. Damit kann die Gesetzesnovelle zum Jahreswechsel am 01.01.2021 in Kraft treten.

In Brandenburg soll künftig schneller, effizienter und nachhaltiger gebaut werden können. Unter anderem wird die Digitalisierung von Genehmigungen und das Bauen mit Holz gefördert.

Aber auch die Bauvorlageberechtigung wurde geändert!

Gemäß § 65 der Brandenburger Bauordnung sind Staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau ab dem 01.01.2021 bauvorlageberechtigt für:

  1. freistehende Gebäude bis 100 Quadratmeter Grundfläche und mit nicht mehr als zwei Geschossen,
  2. Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 150 Quadratmeter Grundfläche und mit nicht mehr als zwei Geschossen, wie zum Beispiel Nebengebäude, Garagen und Carports,
  3. land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude mit bis zu zwei oberirdischen Ge-schossen und bis 250 Quadratmeter Grundfläche,
  4. einfache Änderungen an sonstigen Gebäuden, wie zum Beispiel der Anbau von Wintergärten sowie Terrassen- und Balkonüberdachungen bis 50 Quadratmeter Grundfläche
  5. bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 die Errichtung von Dachgauben, Änderungen an der Dachkonstruktion im Rahmen von Sanierungs- und In-standhaltungsmaßnahmen.