Fachkräftemangel besorgniserregend: BVT fordert Sofortmaßnahmen
1. Berufsorientierung in allgemeinbildenden Schulen verbindlich durchführen
Seit Mitte des vergangenen Jahrzehnts hat die Zahl der Studierenden eines Jahrgangs die Zahl der in die berufliche Ausbildung gehenden jungen Menschen übertroffen. Dieser Trend setzt sich bis heute fort. Nahezu zwei Drittel eines Abschlussjahrgangs wählen aktuell die akademische Ausbildung. Das führt, besonders in den MINT-Studiengängen, zu sehr hohen Abbruchquoten von bis zu 80 Prozent. Mit einer verbindlichen Berufsorientierung in allgemeinbildenden Schulen kann jungen Menschen die berufliche Bildung und deren Karrieremöglichkeiten aufgezeigt werden. Durch bessere berufliche Aufklärung würden sich mehr Schülerinnen und Schüler für eine berufliche Bildung entscheiden und damit den eklatanten Fachkräftemangel mindern.
2. Einbindung aller Fachschulen in das Weiterbildungsangebot der Bundesagentur für Arbeit
Wie allgemein bekannt, bietet die Bundesagentur für Arbeit Arbeitssuchenden Qualifizierungsmöglichkeiten an. Um die Weiterbildungsförderung zu erhalten, müssen die Anbieter und deren Bildungsangebote nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zugelassen und zertifiziert worden sein. Leider haben einige Bundesländer ihre Fachschulen nicht entsprechend zertifiziert. Damit können beispielsweise Gesellinnen und Gesellen sowie Facharbeiterinnen und Facharbeiter, die aufgrund von Corona arbeitssuchend sind, in Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz nicht die Möglichkeit nutzen, sich zum oder zur Staatlich geprüften Technikerin/Techniker, Betriebswirtin/Betriebswirten und Gestalterin/Gestalter zu qualifizieren.
3. Gerechtigkeit durch bundesweite Ausdehnung der Meisterprämie für Fachschulabsolventen
Absolventinnen und Absolventen der Handwerksmeister-Ausbildung erhalten sog. „Meister-Prämien“. Diese „Prämien“ oder auch “Boni“ werden in der Regel aus Landesmitteln finanziert. Baden-Württemberg, Berlin, NRW und Schleswig-Holstein zahlen solche Prämien nicht. Dort übernehmen das die Handwerkskammern. Die Prämienzahlung für die Fachschulabschlüsse (Staatlich geprüfte/r Technikerin/Techniker, Betriebswirtin/Betriebswirt, Gestalterin/Gestalter) wird lediglich in Bayern, Bremen und Hamburg durchgeführt. Um die Attraktivität der Fachschulausbildung zu erhöhen, sollte die Fachschulausbildung bundesweit „prämiert“ werden.
4. Gleichstellung bei der Einordnung der Fachschulabsolventinnen und Fachschulabsolventen auf Masterniveau
Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker, Betriebswirtinnen und Betriebswirte sowie Gestalterinnen und Gestalter sind Fachkräfte, die auf der Grundlage einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung und mehrjähriger beruflicher Praxis im erlernten Beruf ein Studium an einer Fachschule mit mindestens 2.400 Pflichtstunden und anschließender staatlicher Prüfung absolviert haben. Aktuell sind die Fachschulabsolventinnen und Fachschulabsolventen (Staatlich geprüfte/r Technikerinnen/Techniker, Betriebswirtinnen/Betriebswirt und Gestalterinnen/Gestalter) in Stufe 6 – auf Bachelorniveau – des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eingeordnet worden. Diese Einstufung wurde am 01. Mai 2013 in Kraft gesetzt. Der BVT fordert als Gleichstellung der hochqualifizierten Ausbildung die Einordnung auf Stufe 7 des Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmens (DQR/EQR) und damit auf Masterniveau.