Initiative zur Einbindung von Fachschulen bei der Qualifizierung corona-bedingter Arbeitssuchender
„Sehr geehrte(r)….
im Nachgang zu meinem Schreiben vom 08.06.2020 bezüglich der o. a. Initiative möchte ich Sie über den aktuellen Sachstand informieren.
Zunächst bedauere ich es außerordentlich, dass bisher aus Bayern, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen keine Stellungnahme zu unserer Initiative eingegangen ist.
Aus der Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales welches im Auftrag der Bundesminister Hubertus Heil und Peter Altmaier erstellt worden ist, möchte ich Ihnen folgendes zur Kenntnis bringen:
„Sind die individuellen Fördervoraussetzungen für eine Weiterbildung nach SGB III erfüllt, erhält die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer einen Bildungsgutschein ausgehändigt. Der Bildungsgutschein kann nach freier Auswahl bei einem Bildungsanbieter eingelöst werden, wenn der Bildungsträger und seine Maßnahme von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle (sog. fachkundige Stelle) geprüft und für die Weiterbildungsförderung nach dem SGB III und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) zugelassen bzw. zertifiziert worden sind.“…“Aus Sicht der Bundesregierung kann auch bei staatlichen Schulen auf das Zulassungsverfahren nicht verzichtet werden, auch nicht mit Blick auf die staatliche Schulaufsicht.“
So weit – so bekannt! Und nun der in einigen Bundesländern wohl unbekannte Hinweis:
„Um den Besonderheiten staatlicher Schulen im Zulassungsverfahren Rechnung zu tragen und den Ländern entgegenzukommen, wurde bereits im Jahr 2011 in einer länderoffenen Arbeitsgruppe der Kultusministerkonferenz unter Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein praktischer Verfahrensweg für die Zulassung staatlicher Schulen entwickelt. Es wurde eine Lösung gefunden, die sowohl den Interessen der Länder nach Verfahrensvereinfachungen, als auch dem Interesse des Bundes entgegenkommt, die Mindestanforderungen nach Zulassungsregelungen bei der beruflichen Weiterbildungsförderung generell zu gewährleisten. Danach bedarf nicht jede einzelne staatliche Schule einer eigenen Trägerzulassung, sondern nur die vom Land bestimmte Stelle, die die Aufsicht über die Schule führt. Dieser Verfahrensvorschlag wurde vom AZAV-Beirat, der für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen Empfehlungen aussprechen kann, aufgegriffen und zur Umsetzung empfohlen.“
Erfreulich ist, dass offensichtlich in Sachsen alle Berufsschulzentren AZAV-Zertifiziert sind. In Baden-Württemberg eine Stelle beim Regierungspräsidenten Stuttgart eingerichtet wurde, welche die Fachschulen bei der Zertifizierung unterstützt. Nach Auskunft Nordrhein-Westfalens wurden bereits 70 Berufskollegs zertifiziert.
Lassen Sie mich abschließend erneut an Sie appellieren, die vom BAS geschilderten Maßnahmen zur AZAV-Zertifizierung der staatlichen Schulen schleunigst umzusetzen, denn angesichts der anhaltenden Pandemie und den daraus resultierenden Produktionseinschränkungen in der Wirtschaft steigt die Zahl der Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden deutlich an. Nur gezielte berufliche Weiterbildungsmaßnahmen können die Folgen dieser Situation abmildern.
Die Fachschulen in Deutschland bieten mit ihren beruflichen Weiterbildungsgängen dafür Möglichkeiten, die gleichzeitig zu einem auf neueste technische und wirtschaftliche Entwicklungen orientierten gehobenen beruflichen Abschluss als „Staatlich geprüfte Techniker/-innen“, „Staatlich geprüfte Betriebswirte/-innen“ und „Staatlich geprüfte Gestalter/-innen“ führen.
Angesichts der aktuellen Situation ist es dringend geboten, die staatlichen berufsbildenden Schulen in die Förderung über die Bundesagentur für Arbeit einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerard Wolny
Hauptgeschäftsführer