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Register Upgrade

„Berufliche Dokumente immer griffbereit? - Das BVT-Register macht es möglich!" Seit dem 01. Juni 2018 haben BVT-Mitglieder die Möglichkeit, das BVT-Register in neuer Form mit zusätzlichen Features zu nutzen.

Und so funktioniert es:

  • Mitgliedschaft im BVT

  • Eintrag in das BVT-Register beantragen

  • BVT-Mitglied wird eingetragen

  • BVT-Registrierungsurkunde (PDF) wird erstellt

  • Link zu den Europass-Zeugniserläuterungen wird gesetzt

  • berufliche Qualifikationsnachweise können hochgeladen werden

Durch die Globalisierung der Arbeitsmärkte spielt die Transparenz und Dokumentation der Ausbildung eine immer wichtigere Rolle. Qualifikationsnachweise sind ein fester Bestandteil  und dienen nicht nur zur Anerkennung der Ausbildung, sondern auch zur Verdeutlichung im nationalen und internationalen Vergleich. Staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte  und Gestalter sind – wie Bachelorabsolventen- auf Stufe 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) und Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), verortet. Allerdings ist die Einstufung in den DQR/EQR national wie international noch recht unbekannt.

Fakt ist, dass Staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte und Gestalter die höchste Qualifikation besitzen, welche die berufliche Bildung in Deutschland bietet. Um deren Anerkennung zu fördern und die Qualität der Fachschulausbildung transparenter zu machen, hat der BVT zum 01.06.2018 das BVT-Register „upgradet“.

Bisher beinhaltete das BVT-Register die Registrierungsnummer, Vorname, Nachname, Nationalität und Fachrichtung des registrierten BVT-Mitglieds. Das Upgrade ermöglicht nun dem BVT-Mitglied seine qualifizierte berufliche Ausbildung durch das Hochladen weiterer wichtiger berufliche Dokumente, wie z.B. Arbeitszeugnis, zu verdeutlichen. Die eigenen Dokumente werden durch eine Registrierungsurkunde (PDF) ergänzt. Ferner rundet der Hinweis zu den „Europass-Zeugniserläuterungen“ von der Kultusministerkonferenz (KMK) durch eine direkte Verlinkung, das Upgrade ab.

Die BVT-Registrierungsurkunde bietet dem Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirt  und Gestalter - die Möglichkeit seine Qualifikation in Deutsch und in Englisch, also national und international verständlich zu machen. Sie ist zweiseitig und umfasst neben der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Techniker“, „Staatlich geprüfter Betriebswirt“, „Staatlich geprüfter Gestalter“, den Hinweis auf die Einstufung des Abschlusses auf Stufe 6 des DQR und EQR. Die ausführliche Beschreibung der Fähigkeiten und Kompetenzen des Staatlich geprüften Technikers, Betriebswirtes und Gestalters sind auf der Rückseite der BVT-Registrierungsurkunde detailliert dokumentiert. Somit hilft die BVT-Registrierungsurkunde bei der Bewerbung, egal ob im In- oder Ausland, dem potentiellen Arbeitgeber bzw. Auftraggeber die Komplexität der Aufstiegsfortbildung zum Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirt oder Gestalter in seiner Gesamtheit zu erkennen und zu verstehen.

Die Europass-Zeugniserläuterung ist eines der fünf Europass-Dokumente und damit eine europaweit anerkannte Möglichkeit, in der Berufsausbildung erworbene Fähigkeiten zu präsentieren. Sie liefert detaillierte Informationen zum beruflichen Abschlusszeugnis und Erklärungen um eine Vergleichbarkeit zu schaffen.  Für Staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte und Gestalter sind Zeugniserläuterungen in Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar.

BVT-Mitglieder, die schon vor dem 01. Juni 2018 registriert waren, wurden „automatisch“ umgestellt. Sowohl das Hochladen der BVT-Registrierungsurkunde als auch der Hinweis „Europass-Zeugniserläuterungen“ von der KMK ergänzen den Registereintrag.

Interessierte Mitglieder, die nach dem 01. Juni 2018  in das BVT-Register aufgenommen werden möchten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Eine Mitgliedschaft im BVT.
  2. Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung
  3. Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung zum Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirt oder Gestalter
  4. Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufspraxis

Sie möchten den Eintrag ins BVT-Register beantragen?

Entweder senden Sie uns sowohl die Nachweise in Kopie als auch die Einverständniserklärung auf dem postalischen Weg an die Adresse der Hauptgeschäftsstelle zu oder Sie nutzen das Online-Formular. Den Zugang finden Sie über den Mitglieder-Login (https://www.bvt-online.de/user/login/). Der Button „Nachweise“ (oben rechts im Login Bereich) führt Sie direkt auf die Seite zum Hochladen der Nachweise als PDF- oder JPG-Datei (insgesamt max. 10 MB).

Auf Wunsch können die registrierten BVT-Mitglieder die Registrierungsurkunde auch in Papierform erhalten. Für die Bearbeitung, Ausstellung und den Versand wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben. Sie ist im Voraus an den BVT, Kreissparkasse Köln IBAN:DE 95 3705 0299 0035 0009 59 SWIFT-BIC:COKSDE33 zu entrichten.