Aktuelles

WeiterbildungsSTIPENDIEN

Das BMBF unterstützt exzellente Fachkräfte von morgen auf ihrem Bildungsweg. Ein wesentliches Instrument ist hierbei das Weiterbildungsstipendium. Dessen Leistungen werden nun verbessert. Zum 01.01.2023 erhöht sich der maximale Förderbetrag um 600 Euro auf 8.700 Euro. In einem Zeitraum von drei Jahren können die Stipendiatinnen und Stipendiaten die Förderung für die Kosten von anspruchsvollen Weiterbildungen oder für ein berufsbegleitendes Studium einsetzen.

Damit stärken wir die Begabtenförderung in der beruflichen Bildung und tragen zur Fachkräftesicherung in Deutschland bei.

 

 

 

Was wird gefördert?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Die SBB koordiniert im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die bundesweite Durchführung.

Absolventinnen und Absolventen einer dualen Ausbildung bewerben sich bei der Stelle, bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war. Das kann z. B. eine Industrie- und Handelskammer sein, eine Handwerkskammer, eine Kammer der freien Berufe oder eine weitere Berufsbildungsstelle. Wer eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hat, kann sich bei der SBB direkt bewerben. Zu den Gesundheitsfachberufen gehören die Altenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege, MTA, PTA, Notfallsanitäter/in sowie therapeutische Berufe wie Physiotherapie oder Logopädie.

Förderfähige Weiterbildungen

Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen (z.B. im Handwerk ein Schweißlehrgang oder in der Pflege Lehrgänge zum Wundmanagement, zur Palliative Care und andere Weiterbildungen)
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau, Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse, Qualitätsmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen (etwa Maschinenbau, Betriebswirtschaft, Pflegemanagement)

Kann ich mich bewerben?

Grundvoraussetzung

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Erste Voraussetzung für eine Bewerbung ist daher, dass Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen absolviert haben.

Altersgrenze und Anrechnungszeiten

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten, etwa ein Freiwilligendienst oder Elternzeit, kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. In den Gesundheitsfachberufen, etwa in der Pflege oder in therapeutischen Berufen, kann die Zeit der fachschulischen Ausbildung mit bis zu zwei Jahren angerechnet werden.

Diese und weitere wichtige Informationen finden Sie unter: Alle Informationen unter:

https://www.sbb-stipendien.de/weiterbildungsstipendium