Informationen 2012

Fachschulabsolventen (Staatl. gepr. Techniker, Betriebswirte und Gestalter) zusammen mit Bachelor-Absolventen auf Stufe 6 des DQR

Am 31. Januar 2012 haben sich die Spitzenvertreter von Bund, Ländern und Sozialpartnern endlich auf einen Kompromiss verständigt. Die allgemeinbildenden Abschlüsse werden dem Rahmen zunächst nicht zugeordnet. Jedoch einigte man sich darauf, dass zweijährige berufliche Erstausbildungen auf Niveau 3 und drei- und dreieinhalbjährige Erstausbildungen auf Niveau 4 eingestuft werden.

Die Qualifikationen der Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirte und Gestalter werden auf Niveau sechs, also Bachelorniveau, des DQR und somit auch des EQR, eingestuft.

Rechtliche Verbindlichkeiten entstehen dabei jedoch nach Expertenmeinung nicht!
Die EU-Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Berufsausbildungen und dem Abitur werden vom EQR nicht berührt. Die verschiedenen Interessengruppen rechnen jedoch damit, dass der Qualifikationsrahmen seine symbolische Macht entwickeln wird.

Durch den DQR gewinnt die berufliche Bildung zusätzlich an Ansehen und die Hochschulbildung wird transparenter. Ganz gemäß dem am 10.11.2010 verabschiedeten DQR-Vorschlag. Zitat: „ Die Umsetzung des DQR bietet die Chance, dass man in Deutschland dem Prinzip näher kommt: Wichtig ist, was jemand kann, und nicht, wo es gelernt wurde. Durch den DQR wird damit das lebenslange Lernen insgesamt gestärkt werden.“

Auch die Gewerkschaften und die Arbeitgeber stehen dem positiv gegenüber. Gelten doch die in der Ausbildung erworbenen Kompetenzen im EQR und DQR zwar nicht als „gleichartig“ wohl aber als „gleichwertig“.

Der DQR könnte somit mittelfristig bei Tarifverhandlungen eine günstigere Ausgangsposition schaffen. Angesichts dieser Entwicklung steht nun für jeden der Weg des Aufstiegs offen.

Diese Meinung vertritt auch Bundesbildungsministerin Annette Schavan. Zitat: „Nach meiner persönlichen Einschätzung wird die Entscheidung, Meister und Techniker dem gleichen Niveau zuzuordnen wie den Bachelor die größte bildungspolitische Wirkung haben. Denn damit wird deutlich: In Deutschland hat jeder die Chance zum Aufstieg, über den akademischen Weg genauso wie über den Weg der beruflichen Bildung.“

Diese Entwicklung können wir – der BVT – nur begrüßen. Schließlich fordern wir schon seit dem 1. EU-Richtlinienentwurf im Jahre 2004 eine adäquate Einstufung der Fachschulabsolventen in den Qualifikationsrahmen.

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