Informationen 2019

Resolution zum BBiMoG-Entwurf

Der Entwurf zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) disqualifiziert ganze Berufsgruppen und erweist der beruflichen Bildung einen Bärendienst. Deshalb fordert der Bundesverband höherer Berufe der Technik, Wirtschaft und Gestaltung e. V. (BVT) in einer Resolution Nachbesserungen des Entwurfes.

Die Resolution:

Forderungen zum Berufsbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG)

Der BBiMoG-Entwurf gefährdet die höchste Qualifikation der beruflichen Bildung in Deutschland - die Aufstiegsqualifikation zum „Staatlich geprüften Techniker“.  Die Technikerausbildung an den Fachschulen  muss mit anderen Qualifikationen des BBiMoG-Entwurfs vergleichbar bleiben und der Stufe 3 der höherqualifizierenden Berufsbildung zugeordnet werden. Durch den bestehenden Entwurf des BBiMoG droht eine Zweiklassengesellschaft der beruflichen Bildung bis hin zu einer Abschaffung der Technikerausbildung.  Chancengleichheit und mehr Transparenz müssen unbedingt ein Ziel des BBiMoG werden.

Deswegen fordern  wir, die Fortbildungsstufen als Zusatz an die bisherige Berufsbezeichnung der beruflichen Erstausbildung zu verwenden, wie beispielsweise:

1. Stufe: Elektrotechniker + 400 h = Elektrotechniker (geprüfter Berufsspezialist)

2. Stufe: geprüfter Berufsspezialist  oder Elektrotechniker  + 1.200 h oder Elektrotechnikermeister

    = Elektrotechniker (Bachelor Professional) bzw. Elektrotechnikermeister (Bachelor Professional)

3. Stufe: Bachelor Professional und Elektrotechnikermeister + 1.600 h

    oder Staatlich geprüfter Elektrotechniker

    = Elektrotechniker (Master Professional) bzw. Elektrotechnikermeister (Master Professional) und

       Staatlich geprüfter Elektrotechniker (Master Professional).

Auf diese Weise wird eine höhere Transparenz für die Abschlüsse der beruflichen Bildung geschaffen, ohne die früheren Berufsbezeichnungen zu vernachlässigen. Zudem wird durch die Verwendung der Begriffe Bachelor und Master in den Zusatzbezeichnungen die Vergleichbarkeit der beruflichen Abschlüsse auch außerhalb des deutschen Bildungssystems erhöht.

Als kritisch werten wir, dass der Entwurf nicht alle Aufstiegsqualifikationen umfasst. Denn landesrechtlich geregelte Weiter- oder Aufstiegsfortbildungen werden im Entwurf nicht berücksichtigt. Wir raten dringend, dazu, im Rahmen des BBiMoG-Entwurfes auf einen gesetzgeberischen Konsens zwischen den Zuständigkeiten hinzuwirken, um das Erfolgsmodell der bestens ausgebildeten „Staatlich geprüften Techniker“ nicht zu gefährden, sondern die Vorbildfunktion für die gegenwärtige Situation der beruflichen Bildung zu erkennen und zu fördern.

Für eine erfolgreiche Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung muss hier das Landesrecht miteinbezogen werden. Die berufliche Aufstiegsfortbildung an Fachschulen darf durch die Einführung der Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung nicht abgewertet werden.

Der Bundesverband höherer Berufe der Technik, Wirtschaft und Gestaltung e.V. (BVT)  fordert daher auch, dass die Abschlüsse zum/zur  Staatlich geprüften Techniker/-in, Staatlich geprüften Betriebswirt/-in und Staatlich geprüften Gestalter/-in im BBiMoG  auf Stufe 3 der höherqualifizierenden Berufsbildung verankert werden.

Königswinter, den 13. September 2019