Informationen 2020

Geplante Änderungen des Baurechts für Staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und Bautechniker

Aktuell werden nach unserem Kenntnisstand die Bauordnungen und einige baurechtliche Verordnungen in mehreren Bundesländern überarbeitet.

 

Wir wollen das zum Anlass nehmen nochmals verstärkt darauf hinzuweisen, wie gut und hochqualifiziert die Ausbildung der Staatlich geprüften Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik ist! Die Bautechnikerinnen und Bautechniker sollten unbedingt in den geplanten Verordnungen berücksichtigt werden.

Es ist geradezu ein „No go“, dass die Bautechniker/innen in Ihrem Können derart beschnitten werden und in 8 Bundesländern keine Berücksichtigung bei der Bauvorlageberechtigung finden! In ihrem Studium erlernen sie u.a. die Erstellung von Planvorlagen und Tragwerksplanungen. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil ihrer Aufstiegsfortbildung!

Nicht nur in Zeiten von Fachkräftemangel, dem anhaltenden Bauboom und der Corona-Krise ist es unverständlich und nahezu verschwenderisch diese Berufsgruppe nicht in die Bauordnungen, als Entwurfsverfasser aufzunehmen.  Verschwenderisch gleich in zweierlei Hinsicht. Zum einen, weil man auf die gute Qualität dieser Fachkräfte einfach verzichtet. Zum anderen, weil die Aufstiegsfortbildung meistens aus Steuergeldern finanziert wird, die Absolventen jedoch einen wesentlichen Bestandteil ihrer Ausbildung nicht ausüben dürfen und somit ein volkswirtschaftlicher Verlust entsteht.

 

In Baden-Württemberg wird z. B. die Verfahrensordnung zur Landesbauordnung geändert. Darin ist u. a. vorgesehen zur Vereinfachung und Erleichterung der Prüfung durch die Baurechtsbehörden eine Liste bei der Ingenieurkammer für Personen eingeführt werden, die berechtigt sind, die Standsicherheit für von der bautechnischen Prüfung befreite Vorhaben nachzuweisen. Staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und -techniker besitzen laut diesem Entwurf nicht die Voraussetzungen für einen Eintrag. In unserer Stellungnahme zum Verordnungsentwurf haben wir verdeutlicht, dass Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker durchaus aufgrund ihrer Fachschulausbildung über die erforderlichen Kompetenzen verfügen und daher auf Antrag in die vorgesehene Liste einzutragen sind.

 

Auch in Rheinland-Pfalz wird die Landesbauordnung novelliert. Wie Ihnen sicher bekannt ist, gehört Rheinland-Pfalz zu den Bundesländern, die noch keine sog. „kleine Bauvorlageberechtigung“ für Staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und -techniker eingeführt haben. Wir haben im Rahmen der Verbändeanhörung mit unserer Stellungnahme gegenüber dem Ministerium in Mainz deutlich darauf hingewiesen, dass Staatlich geprüfte Technikerinnen und Techniker die erforderliche Qualifikation für die Bauvorlageberechtigung besitzen.

 

Anders in Sachsen-Anhalt! Auch in diesem Bundesland gibt es bisher keine „kleine Bauvorlageberechtigung“ für Staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und -techniker. Allerdings wurden dort die Zeichen der Zeit offenbar erkannt. Die Landtagsfraktionen der CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt eingebracht. Darin wird die Einführung einer „kleinen Bauvorlageberechtigung“ für Staatlich geprüfte Bautechnikerinnen und -techniker vorgeschlagen. Mit unserem Schreiben haben wir die Fraktionen in ihrem Vorhaben bestärkt und ihnen unsere Unterstützung zugesagt.

Wir werden Sie auf dem Laufendem halten!