Berufspolitik

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG)

Seit der letzten Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) im Jahre 2005 entwickelten sich bedeutsame Trends. Unter anderem auch durch den Koalitionsvertrag von 2018, der zur Stärkung der beruflichen Bildung aufrief. Somit soll im neuen Gesetzentwurf auch die Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen und mit eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung, optimiert werden.

Der § 53 BBIG „Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung“ wird in die Fortbildungsstufen: Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster eingeteilt.

Der Berufsspezialist hat demnach die Prüfung der ersten beruflichen Fortbildungsstufe bestanden. Der Lernumfang für den Erwerb dieser Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten soll mindestens 400 Stunden betragen. Der Fortbildungsabschluss der ersten beruflichen Fortbildungsstufe soll mit den Worten „Geprüfter Berufsspezialist für“ beginnen.

Wer den zweiten beruflichen Fortbildungsabschluss erlangt, nennt sich „Berufsbachelor“. Seine Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern sich, um Leitungsprozesse in Unternehmen ausführen zu können. Hierbei beträgt der Lernumfang mindestens 800 Stunden.

Mit dem Bestehen der dritten beruflichen Fortbildungsstufe, bezeichnet der Absolvent sich als „Berufsmaster“. Der Lernumfang beträgt mindestens 1200 Stunden und es werden Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die erforderlich sind für eine verantwortliche Führung von Organisationen oder die Bearbeitung von neuen, komplexen Aufgaben- und Problemstellungen.

Fazit

Die Modifizierung des Gesetzes für Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung ist aus der Sicht des BVT ein wichtiger Schritt für die Stärkung der beruflichen Bildung. Demnach würde der Staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirt, Gestalter aufgrund seiner Qualifikation und einem Lernumfang von 2400 Stunden, dem Berufsmasters entsprechen. Die Chance den Zuständigkeitsbereich der Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirte und Gestalter beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zu implementieren, ist das vom BVT angestrebte Ziel.

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