Berufspolitik

Initiative zur Einbindung der Fachschulen

Der BVT forderte die Kultus-, Arbeits- und Wirtschaftsministerien in Bund und den Ländern zu einer Initiative zur Einbindung von Fachschulen bei der Qualifizierung corona-bedingter Arbeitssuchender mit nachfolgendem Schreiben auf:

 

„Sehr geehrte(r)…….

der Bundesverband höherer Berufe der Technik, Wirtschaft und Gestaltung e.V. (BVT) ist mit rund 19.000 Mitgliedern die größte Vereinigung von Fachschulabsolventen in Deutschland. Wir sind der Berufsverband für Staatlich geprüfte Techniker/-innen, Betriebswirt(e)/-innen und Gestalter/-innen.

Angesichts der aktuellen und zu erwartenden Situation auf dem Arbeitsmarkt fordern wir Sie zu einer „Initiative zur Einbindung von Fachschulen bei der Qualifizierung corona-bedingter Arbeitssuchender“ auf.

Zur Abfederung der Folgen von Konjunktureinbrüchen und Rezessionen haben sich spezielle Weiterbildungsmaßnahmen für beruflich Qualifizierte, die unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten sind, bereits in zurückliegenden Perioden bewährt.

Infolge der derzeitigen Pandemie und den daraus resultierenden Produktionseinschränkungen in der Wirtschaft steigt auch die Zahl der Arbeitslosen bzw. Arbeitssuchenden deutlich an. Gezielte berufliche Weiterbildungsmaßnahmen können die Folgen dieser Situation abmildern.

Die Fachschulen in Deutschland bieten mit ihren beruflichen Weiterbildungsgängen dafür Möglichkeiten, die gleichzeitig zu einem auf neueste technische und wirtschaftliche Entwicklungen orientierten gehobenen beruflichen Abschluss als „Staatlich geprüfte Techniker/-innen“, „Staatlich geprüfte Betriebswirte/-innen“ und „Staatlich geprüfte Gestalter/-innen“ führen.

Staatliche Fachschulen als Schulform öffentlicher berufsbildender Schulen, die nach Lehrplänen einer Rahmenvereinbarung der Kulturministerkonferenz der Länder unterrichten und qualifizieren, werden auch von den Schulaufsichten der Länder kontrolliert und unterliegen quasi einer staatlichen Qualitätsprüfung. Bei der Bewilligung von Fördermaßnahmen für Arbeitslose und Arbeitssuchende durch die Bundesanstalt für Arbeit werden diese „Staatlichen Fachschulen“ aber ausgeschlossen, da die Fachschulen, als „Staatliche Schulen“ keine Zertifizierung vorweisen können.

Hier bedarf es einer dringenden Korrektur und Anpassung der Förderfähigkeit für den zu erwartenden hohen Bedarf an Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie Anpassungsqualifikationen im Sinne einer Fachschulischen Weiterbildung an Staatlichen Fachschulen.

In zurückliegenden Perioden wurden ähnliche Sonderregelungen bspw. für die Qualifizierung von Rehabilitanden an Staatlichen Fachschulen getroffen.

Es bedarf dringend einer Freigabe und Genehmigung der Förderfähigkeit von Qualifizierungs-maßnahmen für Arbeitslose und Arbeitssuchende auch mittels der Weiterbildungsangebote der Staatlichen Fachschulen. Dementsprechend sind Vorgaben für die Handlungsweise der Förderung über die Bundesanstalt für Arbeit auch sozialpolitisch dringend geboten.

Diese sind auch im Rahmen des neuen Berufsbildungsmoderninsierungsgesetzes (BBiMoG) und dessen Umsetzungsregelungen arbeitsmarkt- und sozialpolitisch dringend erforderlich, um nicht die bisherigen etablierten Spitzen der beruflichen Weiterbildung an öffentlichen berufsbildenden Schulen von diesen erforderlichen Soforthilfemaßnahmen á priori auszuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Gerard Wolny

Hauptgeschäftsführer"