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Erfolgsfaktor Arbeitssicherheit

Effiziente Arbeitssicherheit und Unfallvermeidung sind in einer immer schnelleren und anspruchsvollen Arbeitswelt elementar. Um Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schädigungen zu schützen, ist jeder Arbeitgeber schon per Gesetz verpflichtet. Siehe Grundgesetz Artikel 2, Absatz 2: Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit!

Arbeit ist die Quelle der Wertschöpfung. Sie ist zentraler Baustein des gesellschaftlichen Lebens und dient dem sozialen Ausgleich. Grundvoraussetzung für ein funktionierendes Beschäftigungssystem ist die Schaffung und Erhalt sicherer und vor allem menschengerechter Arbeitsbedingungen. Eine effizientere Arbeitssicherheit und eine wirksame Unfallvermeidung sind deshalb besonders wichtig, vor allem auch im Hinblick auf die Herausforderungen einer immer schnelleren und anspruchsvollen Arbeitswelt. Arbeitssicherheit und Prävention sind deshalb wichtige Arbeitsschwerpunkte der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) und der Sicherheitsbeauftragten (Sibe).

Letztere haben eine bedeutende Rolle im Zusammenspiel von Arbeitgeber und FASI. Nur motivierte und engagierte Sibe sind ein guter Multiplikator im Betrieb. Sie sind ehrenamtlich für die Arbeitssicherheit in Ihrem Bereich tätig und unterstützen ihren direkten Vorgesetzten, ohne Weisungsbefugnis und ohne Verantwortung. Der Sibe ist immer ein Mitarbeiter aus dem Betrieb, der seine Tätigkeit wie jeder andere Kollege auch ausübt. Zusätzlich zu seiner normalen Tätigkeit unterstützt er seinen Arbeitgeber dabei, Unfälle zu verhindern und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu minimieren.

Ziel ist es, die Beschäftigten vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen. Verlässliche gesetzliche Grundlagen und für alle Unternehmen gültige Regelungen sind dafür unerlässlich. Das wichtigste Grundlagengesetz für die Arbeitssicherheit ist das Arbeitsschutzgesetz. Es verpflichtet den Arbeitgeber Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden (§5 ASIG). Umgangssprachlich auch Gefährdungsbeurteilung (Gefbu) genannt. Durch die daraus gewonnene Erkenntnis der Gefährdung ergreift der Arbeitgeber Maßnahmen. Der Arbeitgeber unterweist die Beschäftigten hierüber und trifft Vorkehrungen für besonders gefährliche Arbeitsbereiche und Arbeitssituationen.

Dies gilt für Maßnahmen innerhalb wie außerhalb des Unternehmens, wie z.B. Maßnahmen für sicherere Arbeitsplätze und Arbeitsplatzgestaltung, für Lärmschutz, oder arbeitsmedizinische Vorsorge zur Gesundheit am Arbeitsplatz, Geräte- und Produktsicherheit oder die Vorschriften für den Umgang mit Gefahrstoffen.

Das Arbeitsschutzgesetz gibt den Unternehmen Ermessensspielräume bei der Umsetzung, um den konkreten Anforderungen eines Betriebes gerecht zu werden. Zentral ist hier die Gefährdungsbeurteilung als Grundvoraussetzung für einen ganzheitlichen wahrgenommenen Faktor der Organisation der betrieblichen Arbeitssicherheit. Arbeitsplätze die zugleich sicher, gesund und wettbewerbsfähig sind, werden für innovative Unternehmen zum Erfolgsfaktor in einer globalisierten Wirtschaft.

Arbeitssicherheit ist kein Selbstzweck - sondern: Dient dem Zweck, in einem gesunden Betrieb mit gesunden Mitarbeitern zum wirtschaftlichen Erfolg zu gelangen und damit Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Gesundheit am Arbeitsplatz umfasst insbesondere drei Themenfelder, die sich in ihren Strukturen und Kompetenzen ergänzen:

1. Technische, medizinische und soziale Arbeitssicherheit
2. Erhalt und Förderung der Gesundheit (Betriebliche Gesundheitsförderung – BGF)
3. Erhalt oder Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit bis zum altersbedingten Ausscheiden (Demographischer Wandel) aus dem Erwerbsleben.

In der klassischen Arbeitssicherheit sind Grundpflichten des Arbeitgebers in Rechtsvorschriften geregelt. In einem modernen, wettbewerbsfähigen Betrieb gehört es zu einer guten Unternehmenskultur, die oft allgemein oder abstrakt gehaltenen Grundregeln mit Leben zu erfüllen. Dazu hat der Gesetzgeber mit dem Arbeitssicherheitsgesetz den Arbeitgebern fachkundige Berater (FASI, Betriebsärzte) zur Seite gestellt, welche die gesamte Palette des Regelwerkes überschauen und ihn bei der Auswahl der geeigneten Instrumente und deren Anwendung in seinem Unternehmen unterstützen.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist nicht nur ein hohes persönliches Gut, es ist auch eine Grundvoraussetzung für Beschäftigungsfähigkeit. Handlungsspielräume bei der Arbeit fördern die Zufriedenheit und Motivation der Beschäftigten und haben Einfluss auf Fehlzeiten oder gar Frühverrentung. Bedenkt man, dass ein Mitarbeiter der durch einen Arbeitsunfall ausfällt, den Arbeitgeber pro Ausfalltag rund 700 Euro kostet, und stellt man die Kosten für den sicheren Arbeitsplatz gegenüber, so sind diese Ausgaben zu den Unfallkosten doch sehr gering.

Für die vielfältigen Veränderungen in der Arbeitswelt, sind neue einheitliche Ansätze bei der Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitsplatzorganisation erforderlich. Mit der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), einer Kooperationsplattform von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern, sollen hierfür, in enger Abstimmung mit den Sozialpartnern, Lösungen für eine noch wirkungsvollere und effizientere Präventionsarbeit entwickelt werden. Dazu gehören Anreize für die Betriebe, auf allen Ebenen eine nachhaltige und damit längerfristig angelegte Prävention zu betreiben. Durch eine systematische und planvolle Wahrnehmung der Arbeitssicherheit im Betrieb, kann somit das Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein bei Arbeitgebern und Beschäftigten gestärkt werden.

In diesem Zusammenhang, hat der BVT, wie auch früher schon, darauf reagiert und eine leistungsstarke Ausbildung mit Zertifikat zum „Sicherheitsbeauftragten“ durchgeführt. Die Serie der Weiter- und Fortbildungen soll kontinuierlich fortgeführt und erweitert werden. Deshalb - werben Sie Mitglieder! Denn – wie Sie sehen - mit dem BVT haben Sie Erfolg im Beruf und sind den anderen immer eine Nasenlänge voraus. Nur gemeinsam sind wir stark.

Richard Gentner