Sozialpolitik

Der BVT nimmt Stellung zum Entwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes – GKV-FKG

Am 25. März 2019 hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ein Referentenentwurf für das „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ (GKV-FKG) vorgelegt, mit dem Ziel dauerhaft die Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen.

Es sollen Veränderungen bei den Finanzen als auch bei der Organisationstruktur der gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen werden. U.a. die bundesweite Öffnung auch für Krankenkassen, die nur regional vertreten sind, wie z.B. Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen und AOKen. Ferner die Abschaffung der ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber, die im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-Spitzenverband) tätig sind. Diese geplante Änderung wird erhebliche Auswirkungen haben.

Kurz zum Hintergrund: Die Gesundheitsversorgung wird in Deutschland durch eine soziale und solidarische Selbstverwaltung gewährleistet. Selbstverwaltung bedeutet, dass gewählte Vertreter der Versicherten bzw. Arbeitgeber das oberste Entscheidungsgremium, den Verwaltungsrat, in den gesetzlichen Krankenkassen bilden. Die Verwaltungsräte entscheiden über die Politik der Krankenkassen, deren Versorgungsleistungen, Haushaltspläne und das Führungspersonal. Mit dem Entwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes rüttelt Gesundheitsminister Jens Spahn massiv an diesem Prinzip, da der Gesetzentwurf die Abschaffung  des GKV-Spitzenverbandes vorsieht.

Künftig soll der Verwaltungsrat von „hauptamtlich“ tätigen Vorstandmitgliedern der Mitgliedskassen besetzt werden, anstatt von ehrenamtlichen Versicherten- und Arbeitgebervertretern. Damit wäre die ehrenamtlich tätige soziale Selbstverwaltung an den Entscheidungen des GKV-Spitzenverbandes nicht mehr beteiligt.

Aus diesem Grund hat der BVT sich entschlossen, dem Bundesgesundheits-
minister seine Stellungnahme zum Entwurf des Faire-Kassenwahl-Gesetzes zu übermitteln. Der BVT nimmt  eindeutig Stellung zum Entwurf des GKV-FKG und kritisiert scharf die Entmachtung der sozialen Selbstverwaltung.

Stellungnahme

„Vertreter des BVT sind auch in der sozialen Selbstverwaltung aktiv, um die Interessen der BVT-Mitglieder (Arbeitnehmer wie Arbeitgeber) bei der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zu vertreten.

Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (Faire-Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG) beabsichtigen Sie unter anderem die Entmachtung der sozialen Selbstverwaltung. Dieses Vorhaben lehnen wir entschieden ab.

Die Zusammensetzung des GKV-Verwaltungsrats aus Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen bedeutet einen Systemwechsel in der gesetzlichen Krankenversicherung und würde perspektivisch das gesamte Krankenkassensystem durchziehen. Durch den geplanten Umbau des wichtigsten Entscheidungsgremiums der gesetzlichen Krankenversicherung, des GKV-Verwaltungsrats, schließen Sie die gewählten Vertreter der Versicherten und Arbeitgeber von den Entscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung aus.

Dies ist nicht nur ein eklatanter Verstoß gegen den Koalitionsvertrag sondern auch ein absoluter Widerspruch zu Ihren häufig gemachten Aussagen, die Selbstverwaltung stärken zu wollen.

Sehr geehrter Herr Minister, eine starke Selbstverwaltung ist als tragende Säule der deutschen Sozialversicherung  unabdingbar. Die Beitragszahler müssen mitentscheiden können, wie ihre Beiträge eingesetzt werden!

Nur durch die Mitarbeit und Gestaltung von Vertretern der Beitragszahler in den Gremien des GKV-Spitzenverbandes wird für eine patienten- und versichertenorientierte Gestaltung des Gesundheitswesens gesorgt. Arbeitgeber- und Versichertenvertreter tragen gemeinsam entscheidend dazu bei, dass praxisnahe gesundheitspolitische Entscheidungen getroffen werden.

Sofern Ihnen die Stärkung der Selbstverwaltung ein ernsthaftes Anliegen ist, fordern wir Sie hiermit auf, die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung zu erhalten und auszubauen.“

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