Sozialpolitik

Soziale Absicherung und Selbstständig?

Selbstständige haben gerade in der Phase der Existenzgründung einiges um die Ohren. Viele Entscheidungen müssen getroffen werden, mit oft langfristigen Auswirkungen auf das Berufsleben. Doch nicht selten kommt bei dem Start in die Selbstständigkeit die soziale Absicherung zu kurz.

Deshalb ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema sehr wichtig. Für eine solide soziale Absicherung sollten folgende Punkte in der Gründungsphase betrachtet werden:  die Vorsorge bei einer möglichen Erwerbsminderung sowie die Absicherung der Familie –falls vorhanden- und der Aufbau einer Rente. Zwei weitere Kriterien für eine gut durchdachte Grundabsicherung ist die Wahl der richtigen Kranken- und Pflegeversicherung.

Der folgende Überblick stellt die wichtigsten Punkte für die ersten Schritte kurz zusammen.

1. Pflichtversichert

Ohne es zu wissen, sind viele Selbstständige durch die gesetzliche Rentenversicherung automatisch per Gesetz abgesichert. Zum Beispiel: Handwerker, Tagesmütter, selbstständige Lehrer, Künstler oder Journalisten.
Das Leistungsangebot umfasst u. a. Altersrente, Schutz bei Erwerbsminderung, Rehabilitation und Hinterbliebenenrente. Möglich ist auch eine Riester-Förderung. Erwähnenswert sind auch die Vorteile eines solidarischen Schutzes und einer Rente, die an die künftige Lohnentwicklung gebunden ist.

2. Pflichtversichert auf Antrag

Selbstständige können bis zu 5 Jahre nach Beginn der Selbstständigkeit (nicht rückwirkend) einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Das Leistungsangebot ist gleich dem der gesetzlichen Pflichtversicherten, jedoch ist während der Selbstständigkeit keine Kündigung möglich. Für den Erwerbsminderungsschutz ist es wichtig, dass in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind.

3. Freiwillige Versicherung

Mit dieser Möglichkeit  können Leistungsansprüche aus der Rentenversicherung erworben oder aufrecht gehalten werden. Die Höhe der Beiträge wird vom Versicherten selbst bestimmt. Freiwillige Beiträge kann jeder ab dem 16. Lebensjahr, der sich in Deutschland aufhält, sowie jeder Deutsche im Ausland, zahlen. Das Leistungsangebot ist allerdings eingeschränkt, z. B. entfallen der Erwerbsminderungsschutz und der unmittelbare Anspruch auf eine Riester-Förderung.

4. Privatvorsorge

Eine zusätzliche Privatvorsorge ist oft sinnvoll und wird individuell, den persönlichen Anforderungen gemäß, erstellt.

 

Des Weiteren liegt die Wahl der Krankenkassen, ob privat oder gesetzlich, in der Entscheidung des Selbstständigen, wenn der Selbstständige vorher gesetzlich versichert war. Bei der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind die Beiträge vom Einkommen abhängig. Diese setzen sich aus dem Arbeitseinkommen, dem Kapitaleinkünften und Mieteinnahmen zusammen.

Der aktuelle allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, plus Zusatzbeiträge. Der Mindestbeitrag von Selbstständigen ist 326 Euro/Monat. Existenzgründer zahlen weniger.

Bei den privaten Krankenkassen (PKV) freuen sich junge, gesunde und gut verdienende PKV-Versicherte über geringe Beiträge, da diese einkommensunabhängig sind. Jedoch steigen die Beiträge rasant mit zunehmendem  Alter des Versicherten.

Daher ist diese Grundsatzentscheidung von Bedeutung und beeinflusst auch die Pflegeversicherung. Automatisch abgesichert sind in der gesetzlichen Pflegekasse die freiwilligen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse. Privatversicherte nutzen normalerweise  eine Pflegeversicherung von ihrer PKV oder eines anderen Anbieters.

Ferner können Selbstständige auch die staatlich geförderte Zusatzversicherung  „Pflege-Bahr“ (Pflegetagegeldversicherung) in Betracht ziehen.

Unser Tipp: Je besser Sie sich informieren und beraten lassen, desto einfacher fällt es Ihnen, Ihren „richtigen“ Weg zu finden. Die Deutsche Rentenversicherung freut sich auf Ihre Anfragen und berät Sie gerne als neutraler Ansprechpartner.

Quelle: Zukunft Jetzt Ausgabe 4/2017