In Brandenburg soll künftig schneller, effizienter und nachhaltiger gebaut werden können. Unter anderem wird die Digitalisierung von Genehmigungen und das Bauen mit Holz gefördert.
Aber auch die Bauvorlageberechtigung wurde geändert!
Gemäß § 65 der Brandenburger Bauordnung sind Staatlich geprüften Technikerinnen und Technikern der Fachrichtung Bautechnik mit dem Schwerpunkt Hochbau ab dem 01.01.2021 bauvorlageberechtigt für:
- freistehende Gebäude bis 100 Quadratmeter Grundfläche und mit nicht mehr als zwei Geschossen,
- Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 150 Quadratmeter Grundfläche und mit nicht mehr als zwei Geschossen, wie zum Beispiel Nebengebäude, Garagen und Carports,
- land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude mit bis zu zwei oberirdischen Ge-schossen und bis 250 Quadratmeter Grundfläche,
- einfache Änderungen an sonstigen Gebäuden, wie zum Beispiel der Anbau von Wintergärten sowie Terrassen- und Balkonüberdachungen bis 50 Quadratmeter Grundfläche
- bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 die Errichtung von Dachgauben, Änderungen an der Dachkonstruktion im Rahmen von Sanierungs- und In-standhaltungsmaßnahmen.