Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im BVT erfolgt auf Antrag und ist in § 2 der Satzung geregelt.
- Staatlich geprüfte Technikerinnen / Staatlich geprüfte Techniker,
- Staatlich geprüfte Betriebswirtinnen / Staatlich geprüfte Betriebswirte und
- Staatlich geprüfte Gestalterinnen / Staatlich geprüfte Gestalter sowie
- Studierende an Fachschulen
...werden selbstverständlich Mitglied in ihrem Berufsverband, damit ihre beruflichen, sozialen und bildungspolitischen Belange vertreten werden.
Personen, Bildungseinrichtungen – insbesondere Fachschulen für Technik / Wirtschaft / Gestaltung – und Firmen sind als "Fördernde Mitglieder" ebenfalls herzlich willkommen.
Sie sind noch kein Mitglied?
Dann bitte den Aufnahmeantrag herunterladen (s.o.), ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post an die
BVT-Hauptgeschäftsstelle
Am Tor 9
53639 Königswinter
oder einscannen und per E-Mail an info@ senden. bvt-online.de
Mit dem Beitritt wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10,00 Euro erhoben.
Beiträge | seit dem 01.01.2012 |
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Staatl. gepr. Techniker / Betriebswirte / Gestalter | 8,00 Euro / Monat |
Studierende | 3,00 Euro / Monat |
Fördernde Personen (Mindestbeitrag) | 3,00 Euro / Monat |
Fachschulen für Technik / Wirtschaft / Gestaltung | 80,00 Euro / Jahr |
Firmen (Mindestbeitrag) | 300,00 Euro / Jahr |
(Beiträge zu Berufsverbänden können steuerlich geltend gemacht werden.)