BVT unterstützt Bautechnikerlehrgang in Gotha

Aufgrund der Tatsache, dass die Landesbauordnung von Thüringen noch nicht die eingeschränkte Bauvorlagenberechtigung für Staatlich geprüfte Bautechniker eingeführt hat, hat der Lehrgang 14B4Ht der staatlichen Fachschule für Bau, Wirtschaft und Verkehr in Gotha sich zum Ziel gesetzt, die Einführung der eingeschränkten Bauvorlagenberechtigung in Thüringen durchzusetzen.

Da in Hessen, Niedersachsen, Baden Württemberg, Schleswig-Holstein, Bayern, Berlin, Bremen und Hamburg die eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Staatlich geprüfte Bautechniker schon existent ist, hat der Lehrgang eine Petition vorbereitet, die er an die Landesregierung von Thüringen einreichen möchte. Die Studierenden wandten sich mit ihrem Anliegen an den BVT und baten um Unterstützung. 

Der Hauptgeschäftsführer, Gerard Wolny, kam gerne dieser Bitte nach und besuchte die Studierenden an ihrer Fachschule am 06.11.2015 in Gotha. 
Wolny informierte die Studierenden ausführlich über die aktuelle Situation in den Bundesländern, vor allem über die, die die eingeschränkte Bauvorlagenberechtigung noch nicht in ihrer Bauordnung verankert haben. Wie zum Beispiel  Mecklenburg-Vorpommern. Anhand des Beispiels konnte er den Studierenden darlegen, welche Interessensgruppen bei der Einführung der eingeschränkten Bauvorlageberechtigung eine Ver- bzw. Behinderung darstellen.  
Weitere spezielle Fragen der Studierenden rundeten das informative Gespräch mit dem Hauptgeschäftsführer ab.

Der Lehrgang 14B4Ht wird mit diesem interessanten Projekt auch an  dem Wettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung teilnehmen.