Der Deutsche Qualifikationsrahmen (DQR) ist in Kraft

Durch die Unterzeichnung des gemeinsamen Beschlusses der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) wurde der DQR zum 01.05.2013 in Kraft gesetzt.

Damit ist amtlich, dass Fachschulabsolventen und Bachelor auf dem gleichen Niveau (Stufe 6 des DQR) eingeordnet sind.

Es hat ja auch lange genug gedauert!

Zuletzt am 31. Januar 2012 wurde wiederholt bestätigt, dass die Qualifikationen der Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirte und Gestalter auf Niveau 6 – also Bachelorniveau – des DQR eingestuft werden. (BVT-Bericht)

Und jetzt – 15 Monate später – endlich die Inkraftsetzung.

Für die Berufskolleginnen und -kollegen, die durch die Einstufung ihrer Fachschulabschlüsse auf Bachelorniveau ein Mehr an Anerkennung erwarten, eine lange Zeit!

So erfreulich die Einstufung des DQR grundsätzlich auch sein mag bleibt anzumerken:

1. die DQR – Zuordnung soll nur auf neuen 
    Qualifikationsbescheinigungen ausgewiesen werden und
2. nur für Abschlüsse die nach dem 01.05.2013 erlangt werden und
3. die Umsetzung soll schrittweise erfolgen.

Was passiert aber mit den „alten“ Abschlüssen der Fachschulabsolventinnen und –absolventen?

Wer bescheinigt ihnen die Zuordnung in Stufe 6 des DQR?

Nach unserem derzeitigen Kenntnisstand haben die „Alten“ Pech gehabt. Eine Nachbescheinigung seitens einer zuständigen staatlichen Stelle ist nicht vorgesehen. Die Betroffenen müssen diesen Nachweis selber führen.

Angesichts dieser unbefriedigenden Situation für diejenigen die bereits ihren Fachschulabschluss erlangt haben, bietet der BVT seinen Mitgliedern auf Anfrage (unter Vorlage Ihres Abschlusszeugnisses) eine Mitteilung über die Einstufung Ihres Fachschulabschlusses auf Referenzstufe 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen an. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage per E-Mail an info@remove-this.bvt-online.de.