Wolny erläuterte den Anwesenden, dass seit dem 31. Januar diesen Jahres die Staatl. geprüften Techniker, Betriebswirte und Gestalter auf Niveau sechs – Bachelorniveau – des DQR und somit auch des EQR verortet sind. Weiterhin führte er aus, dass gemäß Aussage aller am DQR beteiligten Organisationen und Experten, mit der Einstufung der Berufe keine Ansprüche, Ausübungsberechtigungen u. ä. verbunden sein sollen. Lediglich die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung solle festgestellt und im Zusammenspiel mit dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) die internationale Vergleichbarkeit der nationalen Berufsbezeichnung und –qualifikationen herbeigeführt werden.
Wolny zeigte den Anwesenden jedoch deutlich auf, dass man damit rechnen könne, dass der Qualifikationsrahmen neben seiner symbolischen Macht auch tarifrechtliche Auswirkungen entfalten wird. Schließlich definieren sich Menschen besonders im Beruf über Titel und das Einkommen. Abschließend wies der Hauptgeschäftsführer die Anwesenden darauf hin, dass der BVT sich umgehend dafür einsetzen wird, dass alle Staatlich geprüften Techniker/innen, Betriebswirte/innen und Gestalter/innen als Zusatz zu ihrer Berufsbezeichnung den Begriff „Bachelor professional“ erhalten.
In der anschließenden Diskussionsrunde, kamen seitens der Teilnehmer interessante Anregungen für weitere zukünftige Informationsveranstaltungen im Raum Frankfurt unterbreitet.