Voraussetzungen
Staatlich geprüfte Techniker, Betriebswirte und Gestalter sind Fachkräfte, die auf der Grundlage
- einer abgeschlossenen beruflichen Erstausbildung (Lehre)
- und mehrjähriger beruflicher Praxis im erlernten Beruf
ein Studium an einer Fachschule mit mindestens 2.400 Pflichtstunden und anschließender staatlicher Prüfung absolviert haben und damit zur Übernahme von Aufgaben in mittleren Funktionsbereichen qualifiziert und befähigt wurden.
Mit bestandener Prüfung sind diese Fachkräfte berechtigt, die Berufsbezeichnung
- Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker bzw.
- Staatlich geprüfte Betriebswirtin / Staatlich geprüfter Betriebswirt oder
- Staatlich geprüfte Gestalterin / Staatlich geprüfter Gestalter
zu führen.