Ergänzung der Berufsbezeichnungen zur Verdeutlichung der Qualität dieser Aufstiegsfortbildungen durch den Zusatz "Bachelor professional". - Staatlich geprüfter Techniker, Bachelor professional - Staatlich geprüfter Betriebswirt, Bachelor professional - Staatlich geprüfter Gestalter, Bachelor professional
die Fachschulbsolventen (Staatlich geprüfte Techniker/innen, Betriebswirt(e)/ innen und Gestalter/innen) in Stufe 6 - auf Bachelorniveau - des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eingeordnet wurden.
die Berechtigung zum Eröffnen und Führen eines Handwerksbetriebes für Techniker und Gestalter als Standardregelung ohne zusätzliche Meisterprüfung in §7 Absatz 2 der Handwerksordnung aufgenommen wurde.
Staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik als bauvorlageberechtigter Personenkreis in den Bauordnungen verschiedener Bundesländer verankert wurden.
Staatlich geprüfte Techniker und Gestalter vom fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung befreit sind.
Staatlich geprüfte Techniker in Richtlinien der EU aufgenommen und damit EU-weit anerkannt wurden.
Staatlich geprüfte Techniker/Technikerinnen an berufsbildenden Schulen Fachlehrer werden können.
die Ausbildung zum Staatlich geprüften Techniker/Technikerin in die Ausbildung zum Offizier im Militärfachlichen Dienst der Bundeswehr aufgenommen wurde.
bessere Mitverwaltungsgesetze an Fachschulen geschaffen wurden.
die Fachrichtung Physiktechnik anerkannt wurde.
die Aufstiegsfortbildung an Fachschulen von drei auf vier Semester angehoben und damit verbessert wurde.