Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im BVT erfolgt auf Antrag und ist in § 2 der Satzung geregelt.

  • Staatlich geprüfte Technikerinnen / Staatlich geprüfte Techniker,
  • Staatlich geprüfte Betriebswirtinnen / Staatlich geprüfte Betriebswirte und
  • Staatlich geprüfte Gestalterinnen / Staatlich geprüfte Gestalter sowie
  • Studierende an Fachschulen

...werden selbstverständlich Mitglied in ihrem Berufsverband, damit ihre beruflichen, sozialen und bildungspolitischen Belange vertreten werden.

Personen, Bildungseinrichtungen – insbesondere Fachschulen für Technik / Wirtschaft / Gestaltung – und Firmen sind als "Fördernde Mitglieder" ebenfalls herzlich willkommen.

Sie sind noch kein Mitglied?

Dann bitte den Aufnahmeantrag herunterladen (s.o.), ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post an die

BVT-Hauptgeschäftsstelle
Am Tor 9
53639 Königswinter


oder einscannen und per E-Mail an info@remove-this.bvt-online.de senden.