Die Mitgliedschaft im BVT erfolgt auf Antrag und ist in § 2 der Satzung geregelt.
- Staatlich geprüfte Technikerinnen / Staatlich geprüfte Techniker,
- Staatlich geprüfte Betriebswirtinnen / Staatlich geprüfte Betriebswirte und
- Staatlich geprüfte Gestalterinnen / Staatlich geprüfte Gestalter sowie
- Studierende an Fachschulen
...werden selbstverständlich Mitglied in ihrem Berufsverband, damit ihre beruflichen, sozialen und bildungspolitischen Belange vertreten werden.
Personen, Bildungseinrichtungen – insbesondere Fachschulen für Technik / Wirtschaft / Gestaltung – und Firmen sind als "Fördernde Mitglieder" ebenfalls herzlich willkommen.
Sie sind noch kein Mitglied?
Dann bitte den Aufnahmeantrag herunterladen (s.o.), ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und per Post an die
BVT-Hauptgeschäftsstelle
Am Tor 9
53639 Königswinter
oder einscannen und per E-Mail an info@ senden. bvt-online.de