Informationen 2019

Der BVT bezieht Stellung zum BBiMoG-Entwurf

Die Positionierung der Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirte und Gestalter innerhalb der beruflichen Bildung, ist dem Bundesverband höherer Berufe der Technik, Wirtschaft und Gestaltung e.V. (BVT) ein wichtiges Anliegen.

Der Entwurf des Berufsbildungsmodernisierungsgesetzes –BBiMoG- beinhaltet die Stärkung und Weiterentwicklung der „höherqualifizierenden“ Berufsbildung mit transparenten beruflichen Fortbildungsstufen – wie Berufsspezialist, Berufsbachelor und Berufsmaster.  Ebenso eine Verbesserung der Durchlässigkeit innerhalb der beruflichen Bildung mit der Vergabe von eigenständigen und attraktiven Abschlussbezeichnungen.

Daher sieht der BVT in der Modifizierung des Gesetzes § 53 BBiG „Fortbildungsordnungen der höherqualifizierenden Berufsbildung“ eine Chance, den Zuständigkeitsbereich der Staatlich geprüften Techniker, Betriebswirte und Gestalter beim Bundesministerium für Bildung und Forschung zu implementieren.
Aus diesem Grund hat sich der BVT entschlossen, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung  seine Stellungnahme zum BBiMoG-Entwurf zu übermitteln. Darüber hinaus wurden aus den Bereichen der Politik und Bildung wichtige Gremien u.a. die Kultusministerkonferenz (KMK), aber auch die Abgeordneten in Bund und den Ländern, welche sich mit dem beruflichen Bild befassen, angeschrieben und über die Stellungnahme des BVT informiert.

Die Stellungnahme:

„Der BVT beurteilt den Entwurf des BBiMoG grundsätzlich positiv und begrüßt diese Gesetzesinitiative zur Stärkung der beruflichen Bildung.

Angesichts des latenten Fachkräftemangels, insbesondere in der beruflichen Bildung, ist es erforderlich, deren Attraktivität zu erhöhen. Zentrale Punkte zur Stärkung der beruflichen Bildung sind die Aufwertung beruflicher Aufstiegsfortbildungen gegenüber den akademischen Abschlüssen und eine verbesserte Durchlässigkeit innerhalb der verschiedenen Fortbildungsstufen.

Der BVT begrüßt daher ausdrücklich die Neufassung des Kapitels 2 „Berufliche Fortbildung“.

Die Einführung einer einheitlichen höherqualifizierenden Berufsbildung als „Marke“ ist alternativlos!

Mit der Schaffung von drei Fortbildungsstufen in der höherqualifizierenden Berufsbildung wird in der beruflichen Bildung mehr Transparenz geschaffen und damit deren Attraktivität erhöht. Es wird verdeutlicht, dass die berufliche Bildung nicht in eine Sackgasse führt, sondern Aufstiegs- und Entfaltungsmöglichkeiten und somit ein Berufslaufbahnkonzept bietet, welches dem akademischen Bereich in Nichts nachsteht.

Die Einführung von eigenständigen Berufsbezeichnungen ist ebenfalls zu begrüßen. Allerdings sollten diese die bestehenden Qualifikationen widerspiegeln. Daher schlagen wir vor, die Fortbildungsstufen als Zusatz an die bisherige Berufsbezeichnung der beruflichen Erstausbildung zu verwenden, z. B:

1. Elektrotechniker (Berufsspezialist)

2. Elektrotechnikermeister oder staatlich geprüfter Elektrotechniker (Berufsbachelor)

3. Elektrotechnikermeister oder staatlich geprüfter Elektrotechniker (Berufsmaster)

Damit würde eine höhere Transparenz für die Abschlüsse der beruflichen Bildung geschaffen, ohne Abschaffung der „alten Berufsbezeichnung“. Gleichzeitig würde durch die Verwendung der Begriffe Bachelor und Master in den Zusatzbezeichnungen die Anerkennung der beruflichen Abschlüsse auch außerhalb des deutschen Bildungssystems erhöht.

Leider bezieht der Entwurf nicht alle Aufstiegsfortbildungen ein. Landesrechtlich geregelte Weiterbildungen/Aufstiegsfortbildungen werden im vorliegenden Entwurf nicht berücksichtigt.

Im Hinblick auf den aktuellen Fachkräftemangel ist es daher geboten auch die Absolventen der Fachschulen, wie staatlich geprüfte Techniker/-innen, staatlich geprüfte Betriebswirt(e)/-innen und staatlich geprüfte Gestalter/-innen in den Gesetzesentwurf einzubeziehen.

Die genannten Abschlüsse sind zusammen mit dem Meister und Bachelor auf Niveaustufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) verortet.

Die berufliche Aufstiegsfortbildung an Fachschulen darf durch die Einführung der Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung nicht abgewertet werden.

Für eine erfolgreiche Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung muss hier das Landesrecht miteinbezogen werden. 

Der BVT fordert daher, dass die Abschlüsse zum/zur  Staatlich geprüften Techniker/-in, Staatlich geprüften Betriebswirt/-in und Staatlich geprüften Gestalter/-in im BBiMoG verankert werden.“

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